Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der Fa. Fensterreinigung Vaupel gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und Verbrauchern gem. § 13 BGB. Abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird. Abweichende Vereinbarungen in getätigten Angeboten und/oder Verträgen haben Vorrang. Zustandekommen des Vertrages Die AGB von der Fa. Fensterreinigung Vaupel sind Grundvoraussetzungen für das Zustandekommen eines rechtlich gültigen Vertrages. Die Vertragsvereinbarung bedarf der schriftlichen oder telefonischen Form. Dabei reicht auch eine schriftliche bzw. mündliche Auftragsbestätigung durch die Fa. Fensterreinigung Vaupel nach Auftragserteilung durch den Auftraggeber aus. Damit akzeptiert und bestätigt der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Fa. Fensterreinigung Vaupel führt grundsätzlich nur Aufträge nach geltendem Recht der Bundesrepublik Deutschland durch. Die Preise für Leistungen von der Fa. Fensterreinigung Vaupel unterliegen keinerlei tariflichen oder ähnlichen Bestimmungen.

Preise und Preisvereinbarungen sind von der Fa. Fensterreinigung Vaupel frei wählbar.

Es gelten die vereinbarten und auf der Rechnung ausgewiesenen Stundensätze oder Pauschalen.

Preiserhöhungen oder Preisanpassungen sind jederzeit möglich. Jede angefangene Stunde wird im Halbstundentakt (30 Minuten) berechnet.

Über Preisveränderungen werden Auftraggeber ggf. informiert.

Die Anfahrtskosten von der Fa. Fensterreinigung Vaupel sind in den Preisen enthalten und werden nicht extra in der Rechnungsstellung ausgewiesen.

Wird die Fa. Fensterreinigung Vaupel an der termingerechten Ausführung des Auftrages seitens des Auftraggebers behindert, sei es durch nicht Anwesenheit oder durch verspätete Stornierung des Auftrages, wird ein Entgelt in Höhe 70% des Auftragswertes berechnet.

 

Dienstaufhebung, Einstellung der Tätigkeit.

Die Fa. Fensterreinigung Vaupel kann jederzeit die Tätigkeiten einstellen. Gründe wären: Verstoß gegen behördliche Auflagen, gegen etwaige Richtlinien von Innungen oder ähnlicher Institutionen, etc.

Die bis zu diesem Zeitpunkt bereits geleisteten Tätigkeiten sind sofort vom Auftraggeber zu leisten. Bei Pauschalleistung ist sofort der gesamte Rechnungsbetrag fällig. Ergibt sich erst im Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung, dass der Auftrag unausführbar ist, so kann die Fa. Fensterreinigung Vaupel vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass der Auftraggeber einer möglichen Abänderung des Auftrages zustimmt.

 

Haftung und Gewährleistung

Sofern Leistungen, benötigte Betriebsmittel oder Produkte, die zur Erfüllung des Auftrags erforderlich sind, durch Drittanbieter erbracht, vermittelt oder verwendet wurden, übernimmt die Fa. Fensterreinigung Vaupel keinerlei Haftung dafür. Für die durch die von der Fa. Fensterreinigung Vaupel verursachten Schäden bei der Auftragsausführung (hierzu zählen ausschließlich, Sach-, Personen- und Transportschäden) haftet die Fa. Fensterreinigung Vaupel nur, wenn vom Kunden nachgewiesen werden kann, dass der jeweilige Schaden tatsächlich durch die Fa. Fensterreinigung Vaupel verursacht wurde.

Eine Gewährleistung für die erbrachten Reinigungsarbeiten aller Art besteht nur bis zum Tag der Abnahme (am Tag der Ausführung, bei umfangreicheren Aufträgen immer der letzte Tag der Ausführung) durch den Auftraggeber. Für Schäden an Wintergartendächern, welche nur durch Begehung gereinigt werden können, übernimmt die Fa. Fensterreinigung Vaupel keine Haftung, da mangelhafte Verlegung (unter Spannung, Passungenauigkeit) fast immer den Schadensgrund darstellt.

Grundsätzlich sind die zu reinigenden Flächen frei zugängig zu machen.

Sollte die Fa. Fensterreinigung Vaupel oder seine Mitarbeiter zum Zwecke der Reinigung selber Gegenstände forträumen, um sie herum reinigen oder über, unter oder nebenher greifen müssen, um Reinigungen durchführen zu können, so übernimmt die Fa. Fensterreinigung Vaupel keine Haftung für Schäden, die durch eine solche nicht vertragskonforme Tätigkeit entstehen.

Jeglicher Schadensersatzanspruch, berechtigt oder nicht, ist bei Beendigung der Tätigkeit gegenüber dem Mitarbeiter zu erheben.

 

 

 

 

 

Sicherheitseinbehalt

Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen.

Termine bilden die Grundlage des Dienstleistungsvertrages und sind, einmal vereinbart, einzuhalten. Aus wichtigen Gründen können Termine geändert werden, wenn dies einem verantwortlichen Mitarbeiter von der Fa. Fensterreinigung Vaupel mindestens 12 Stunden vorher telefonisch mitgeteilt wird. Eine Mitteilung auf einer Mailbox oder einem Anrufbeantworter gelten als nicht erhalten.

Bei kurzfristigeren Terminänderungen kann die Fa. Fensterreinigung Vaupel Schadensersatz für den Verdienstausfall geltend machen, sofern die Fa. Fensterreinigung Vaupel keine Möglichkeit hatte, dieses Terminfenster erneut zu belegen. Dies gilt auch, wenn eine Terminänderung erst vor Ort nach erfolgter Anfahrt notwendig wird. In diesem Falle ist immer mindestens die Anfahrtsgebühr in Höhe von 0,60 EUR / KM zu erstatten.

 

Zahlungsweise und Zahlungsverzug

Die Rechnung für die durch die Fa. Fensterreinigung Vaupel erbrachten Leistungen kann wahlweise bar oder per Überweisung erfolgen. Bei bargeldloser Zahlung wird dem Auftraggeber eine Frist von 10 Tagen (nicht Werktage) zur Begleichung der Rechnung gewährt. Dabei gilt das Buchungsdatum des Zahlungseinganges auf dem Konto von der Fa. Fensterreinigung Vaupel. Nach Ablauf der Frist ist die Fa. Fensterreinigung Vaupel berechtigt ohne zu mahnen beim zuständigen Amtsgericht einen Mahnbescheid zu veranlassen. Bei ausbleibender Zahlung ist die Fa. Fensterreinigung Vaupel weiterhin berechtigt, die Arbeiten unverzüglich einzustellen. Dies gilt auch für bereits angezahlte Teilleistungen (in zuvor gestellten Rechnungen), jedoch der Rechnungsendbetrag bereits überfällig ist. Die Aufrechnung gegen Forderungen des Auftraggebers an die Fa. Fensterreinigung Vaupel ist unzulässig.

 

Vertragsstornierung / Vertragsablehnung / Vertragsende

Eine Stornierung des Auftrages hat bis spätestens 48 Stunden vor Beginn der ersten Arbeitsstunde zu erfolgen. Andernfalls wird von der Fa. Fensterreinigung Vaupel ein Entgelt in Höhe von 70% des Auftragswertes berechnet. Ohne schriftliche Reklamationen innerhalb von 7 Tagen erkennt der Kunde die erbrachte Leistung von der Fa. Fensterreinigung Vaupel im vollen Umfang an und das Vertragsverhältnis zwischen der Fa. Fensterreinigung Vaupel und seinem Auftraggeber gilt als „ordentlich“ beendet. Danach erlischt jeglicher Schadensersatzanspruch des Kunden gegenüber der Fa. Fensterreinigung Vaupel.

 

Datenschutz:

Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, elektronisch gespeichert und verwaltet werden. Geltendes Recht Für diese Geschäftsbedingungen und den Geschäftsbeziehungen zwischen der Fa. Fensterreinigung Vaupel und seinen Auftraggebern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Andere Rechte und das Internationale Kaufrecht werden ausgeschlossen und finden keine Anerkennung. Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers.